Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist für Hilfsorganisationen auf dem Weg zur Einsatzstelle durch einen Stau eine große Unterstützung, um schnellstmöglich zu dieser zu gelangen. Jeder Autofahrer ist verpflichtet die Rettungsgasse zu bilden, um so Einsatzfahrzeuge die frei Fahrt zu gewähren. Diese ist bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden, bedeutet, die Fahrzeuge auf der linke Fahrbahnseite fahren an den linken und Fahrbahnrand und die auf der rechten Fahrbahn machen dies analog an den rechten Fahrbahnrand. Bei mehrspurigen Autobahnen erfolgt die Bilderung der Rettungsgasse zwischen äußersten Fahrbahn auf der linken Seite und die direkt daneben befindliche rechte Fahrspur. Auch hier fahren soweit wie möglich in Richtung des jeweiligen Fahrbahnrandes bzw. an diesen.

Die Grafik und das Video verdeutlichen die Bildung der Rettungsgasse

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