Gefahrstoffzeichen

Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz: GHS) ist seit 1. Dezember 2010 ein in der EU eingeführtes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. {nomultithumb}

Als Grundlage für die Harmonisierung der Vorschriften für die Einstufung / Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Güter ist die WELTWEITE Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme für die Einstufung / Kennzeichnung. Das Global harmonisierte System gilt für alle Chemikalien vor dem Inverkehrbringen, solange sie nicht explizit ausgenommen sind! Im folgenden finden Sie eine Auflistung von Stoffen, für die das GHS nicht vorgeschrieben ist:

  • radioaktive Stoffe und Gemische
  • Stoffe und Gemische, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen und nicht behandelt oder verarbeitet werden
  • nicht-isolierte Zwischenprodukte
  • nicht in Verkehr gebrachte Stoffe und Gemische für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
  • Abfälle
  • für den Endverbraucher bestimmte Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen (Arzneimittel, kosmetische Mittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Futtermittel)

Die Einführung des GHS hat dabei Auswirkungen auf die Rechtsvorschriften. So ist die Basis der zukünftigen Einstufung / Kennzeichnung von Gefahrstoffen die Vorgaben der internationalen Gefahrguttransportvorschriften. Dabei müssen die Regelwerke für Einstufung / Kennzeichnung von Gefahrstoffen weitgehend geändert werden, wogegen es nur ein geringer Änderungsbedarf bei Gefahrguttransportvorschriften gibt. Die Änderungen auf das Gefahrstoffrecht sieht wie folgt aus:

  • Etiketten (ggf. Verpackungen)
  • Sicherheitsdatenblätter (SDB)
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Tätigkeiten (Lagerung)
  • Explosionsschutzdokumente

Die bisherigen Gefahrenklassen werden zukunftig statt 15 Gefahrenmerkmale (hochentzündlich, sehr giftig, brandfördernd, etc.) zukünftig in 29 Gefahrenklassen (z. B. Entzündbare Flüssigkeiten, Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, unter Druck stehende Gase, Akute Toxizität, Karzinogenität, Gewässergefährdung…) eingestuft. Dabei gab es bisher die Gefahrenkategorien (Untergliederung innerhalb der Gefahrenklassen nach bestimmten Kriterien zur Angabe der Schwere der Gefahr), welche zukünftig durch Abstufungen nur bei bestimmten Merkmalen (z.B. sehr giftig,
giftig, gesundheitsschädlich, stark ätzend R35, ätzend R34, reizend) ersetzt wird.

Die neuen Piktogramme:

Bezeichnung Piktogramm Kodierung
Explodierende Bombe GHS01
Flamme GHS02
Flamme über einem Kreis GHS03
Gasflasche GHS04
Ätzwirkung GHS05
Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS06
Ausrufezeichen GHS07
Gesundheitsgefahr GHS08
Umwelt GHS09

Zusätzliche Gefahrenklasse (ohne Symbol): „Die Ozonschicht schädigend“