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20. Juni 2012 von (Feuerwehrmagazin.de)

Hannover –Freiwillige Feuerwehrleute in Niedersachsen dürfen künftig bis 63 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr leisten. Die Regierungsfraktionen haben sich am Dienstag auf einen gemeinsamen Entwurf eines neuen Brandschutzgesetzes geeinigt, der einen entsprechenden Passus beinhaltet. Auch Doppelmitgliedschaften in zwei Feuerwehren sollen künftig möglich sein.

Über die Altersgrenze (bisher gilt eine Grenze von 62 Jahren) war in den vergangenen Jahren in Politik und bei der Feuerwehr heftig diskutiert worden. Von verschiedenen Seiten – etwa von der FDP – war eine höhere Altersgrenze befürwortet worden, zuletzt war eine Grenze von 65 Jahren im Gespräch. “Wir wollen niemanden zwingen, der über 60 Jahre alt ist, mit Atemschutzgerät Brände zu bekämpfen. Aber im Brandfall gibt es auch viele Aufgaben, die von älteren Feuerwehrleuten übernommen werden können. Viele wollen auch noch gar nicht ausgemustert werden – sie fühlen sich fit und wollen bei der freiwilligen Feuerwehr weitermachen”, sagte der FDP-Landtagskandidat Carsten Helms.

Städten und Gemeinden für höhere Altersgrenze

Auch aus den Städten und Gemeinden kam ein Pro-Echo für eine Altersgrenzen-Anhebung. Doch es gab auch ablehnende Stimmen. So hatte sich der Landesfeuerwehrverband für eine Beibehaltung der bisherigen Altersgrenze von 62 Jahren eingesetzt. Auch von Feuerwehren aus Regionen, bei denen sich der demographische Wandel derzeit noch nicht abzeichnet, kamen ablehnende Stimmen.

CDU: “Ein guter Kompromiss”

“Diese Neuregelung ist ein guter Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen aller Beteiligten“, sagte der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Fritz Güntzler. Mit 63 Jahren muss zudem nicht endgültig Schluss sein: “Mit ihrem Einverständnis können Angehörige der so genannten Altersabteilung aber auf Anforderung des Gemeinde- oder Ortsbrandmeisters oder auf Anforderung der Einsatzleitung auch zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden”, so Güntzler weiter.

Niedersachsen befindet sich mit der neuen Altersgrenze im Mittelfeld im Vergleich zu anderen Bundesländern. Während in manchen Ländern – insbesondere in den Stadtstaaten – schon mit 60 Jahren Schluss ist, gelten in einigen anderen Ländern ebenfalls Grenzen von 63 sowie von 65 Jahren. Am längsten dürfen die aktiven Mitglieder in Schleswig-Holstein dabei sein. Für sie ist mit spätestens 67 Jahren Schluss, ein Übertritt in die Ehrenabteilung ist aber bereits mit 60 Jahren möglich.

Am Wohn- und Arbeitsort in Feuerwehren aktiv

Als weitere wichtige Neuerung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes nannte Güntzler die Möglichkeit, künftig in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein – am Wohnort und am Arbeitsort. “Vor allem den Berufspendlern unter den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten kommt diese Gesetzesänderung entgegen. Sie können künftig dort eingesetzt werden, wo sie regelmäßig zur Verfügung stehen.” Und: Mit dem Gesetzentwurf sind erstmals auch Kinderfeuerwehren ausdrücklich erwähnt worden.

Noch in dieser Woche soll ein Änderungsvorschlag in den Innenausschuss überwiesen werden und in dessen kommender Sitzung am 28. Juni abschließend beraten werden. Im Juli-Plenum könnte das Brandschutzgesetz verabschiedet werden.